
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Talenteheld – Kiersch Consult Inc. – Stand 12. Dezember 2025
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die durch Kiersch Consult Inc. erbracht werden, insbesondere für das Social Media Recruiting. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.
2. Leistungsgegenstand und Vertragsart
Talenteheld erstellt und betreibt Social Recruiting Kampagnen. Dazu gehören je nach gebuchtem Paket zum Beispiel Anzeigenkonzepte, Zielgruppenanalyse, Werbeanzeigen auf Social Media, technische Umsetzung, Bewerberführung und optional eine Vorqualifizierung.
Die Leistungen werden als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Ein konkreter wirtschaftlicher, personeller oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet. Der Vertrag stellt keinen Werkvertrag dar.
Talenteheld schuldet eine fachgerechte Durchführung der beauftragten Maßnahmen. Die Vergütung ist unabhängig vom Eintritt eines bestimmten Erfolges geschuldet.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen bereit. Dazu gehören zum Beispiel Stellenbeschreibungen, interne Anforderungen, Bildmaterial oder Zugänge. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine rechtlichen Vorgaben verletzen. Verzögerungen oder Unterbrechungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden führen nicht zu einer Verlängerung der vereinbarten Vertrags- oder Kampagnenlaufzeit. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.
4. Kontozugänge und Werbebudgets
Die Kampagnen laufen grundsätzlich über das Werbekonto des Kunden. Das bietet dem Kunden volle Kontrolle sowie Unabhängigkeit. Das Werbebudget wird direkt beim Werbeanbieter bezahlt. Die Verantwortung für die korrekte Abrechnung des Budgets liegt beim Kunden.
5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Die vereinbarte Vergütung besteht aus einer Setupgebühr und einer monatlichen Betreuungspauschale. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebotsantrags durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch Rechnungsstellung und wird mit vollständigem Zahlungseingang der Setupgebühr wirksam. Die Betreuungspauschale ist monatlich im Voraus zu zahlen. Alle Preise sind Nettopreise.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Recruiting-Kategorie 3 bis 6 Monate und ist im individuellen Angebot festgelegt. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Verlängerung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden per E-Mail. Bis zum Vertragsende bleibt die Vergütung für alle Monate der Vertragslaufzeit geschuldet.
7. Haftung
Talenteheld haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Die rechtliche Prüfung der Anzeigen oder Inhalte gehört nicht zum Leistungsumfang.
8. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Texten, Konzepten und Kreativmaterialien. Weitergabe, Verkauf oder Veröffentlichung an Dritte ist ohne Zustimmung nicht erlaubt. Rohdateien bleiben Eigentum von Talenteheld, sofern nicht anders vereinbart wurde.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, Daten und Strategien vertraulich. Dies gilt auch nach Vertragsende.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.